
1. Matriken (Kirchenbücher)
Das Wort Matrikel stammt vom lateinischen Begriff mātrīcula ab, einem Diminutiv von mātrīx, was im Lateinischen „Stamm“ bedeutet. Im übertragenen Sinne wird die Bezeichnung für amtliche Verzeichnisse und Bücher mit Aufzeichnungen über Personen und deren Herkunft verwendet. Die ältesten Matriken tauchten in den böhmischen Ländern im 16. Jahrhundert auf. Nach dem Dreißigjährigen Krieg, in der Mitte des 17. Jahrhunderts, wurden regelmäßige Aufzeichnungen über Getaufte, Trauungen und Verstorbene bereits verpflichtend. Ende des 19. Jahrhunderts wurden zivile Matriken für Konfessionslose eingeführt, und ab 1950 wurden die Standesregister ausschließlich von staatlichen Behörden und nicht mehr von der Kirche geführt.
Und der Grund für die obligatorische Einführung der Matriken? Zweifellos Macht und Finanzen (wie überraschend). Der Dreißigjährige Krieg bedeutete für Böhmen und Mähren eine demografische und wirtschaftliche Katastrophe. Die Bevölkerung sank um bis zu 50 %, und über 100 Städte sowie mehr als 1000 Dörfer wurden zerstört. Die Kirche benötigte die Matriken zur Erfassung ihrer „Schäfchen“ und zur Dokumentation der Sakramente, während die Obrigkeit sie zur Erfassung der Untertanen für die Steuererhebung und die Rekrutierung für die Armee nutzte.
Alte Matriken befinden sich in den staatlichen Gebietsarchiven (digitalisiert unter MATRIKY ONLINE). Matriken der Nachbarstaaten sind unter MATRICULA ONLINE auffindbar. Sogenannte „lebende“ Matriken unterliegen dem Datenschutz; ihre Einsichtnahme ist durch gesetzliche Fristen begrenzt (100 Jahre bei Geburten, 75 bei Eheschließungen und 30 bei Todesfällen) und sie werden bei den Standesämtern am jeweiligen Herkunftsort aufbewahrt.
Kateřina Schneiderová
